Am 05.11.2018 erreicht mich über meine Dogilli Seite die Bestellung einer nahe gelegenen Buchhandlung. Zunächst dachte ich erfreut an eine erste Reaktion auf meine "Initiativbewerbung" per Mail. Doch zwei Dinge passten nicht. Zum einen hatte ich diese Buchhandlung nicht angeschrieben, zum anderen erreichte mich die Bestellung über meine Hundepensionsseite. Dabei hatte ich meine Vorstellung über die Autorenseite verschickt.
Da ich mich in dieser Buchhandlung sowieso persönlich vorstellen wollte, griff ich beherzt zum Hörer, um einen Termin zu vereinbaren. Der Inhaber teilte mir geschäftig mit, dass er in dem Vorweihnachtstrubel keine Zeit für ein persönliches Gespräch hätte, er aber - ergänzend zu der Bestellung dieses einen Dogilli Buches für seinen Kunden - gerne jeweils 5 Exemplare meiner beiden Bücher in seiner Buchhandlung auslegen könnte. Ob gegen Rechnung oder auf Kommission könnte ich mir aussuchen, aber 30% Einkaufsrabatt müsste er bekommen, sonst lohne sich die Aktion für ihn nicht. Ich freute mich über das Angebot, entschied mich natürlich für die Rechnungsvariante (mit Remissionsrecht!), packte ein kleines Paket und versendete es für 7,00 Euro über die Deutsche Post. So weit, so gut!
Da ich am 21.11.18 noch keinen Zahlungseingang auf meinem Konto feststellen konnte, sendete ich eine kurze, aber sehr höfliche Erinnerung. Darauf erhielt ich am 05.12.18 eine Antwort, die mir die Schuhe auszog. Zum einen wäre der Herr Buchhändler davon ausgegangen, dass ich auf Kommission liefern würde, da hätten wir uns wohl missverstanden. Zum anderen hätte ich ihn nicht darüber aufgeklärt, dass ich als Kleinstunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin, er deshalb keine Vorsteuer geltend machen kann und sein Ertrag sich somit auf 28% reduziert. Seine Schlussfolgerung (Zitat): "Davon kann ich leider nicht leben." Er würde mir deshalb meine 10 Bücher - ausnahmsweise - auf seine Kosten zurücksenden. Für das eine Kundenexemplar sollte ich ihm bitte eine neue Rechnung ausstellen.
Unglaublich! Dass man sich in einem regen Geschäftsbetrieb nicht an jedes Wort erinnern kann, das in einem Telefonat mit einer fremden Autorin geführt wurde, kann ich gut nachvollziehen. Über meine Befreiung von der Umsatzsteuer haben wir nicht gesprochen und ja, das reduziert seinen Gewinn als Buchhändler und macht die Beziehung zu uns kleinen Selfpublishern noch unattraktiver, als sie für viele Buchläden eh schon ist. Aber rechnen wir doch mal in harten Fakten. Er verdient dann am Verkauf eines meiner Bücher nicht 3,00 Euro, sondern 2,80 Euro. Mit der Differenz dieser 0,20 Cent kann er nicht leben? Er wird wohl kaum gigantische Massen meiner Werke verkaufen, bin schließlich keine Frau Nele Neuhaus. Wenn wir ganz optimistisch sind und von einem Verkauf aller 10 Exemplare ausgehen, betrüge sein Verlust 2,00 Euro. Dafür geht er aber lieber hin, zahlt ca. 5,50 Euro Versandkosten, um mir meine Bücher zurückzuschicken? Sorry, aber das ist allein aus finanzieller Sicht ein Verlustgeschäft. Meinen Unwillen über diese Aktion habe ich in einer nicht mehr so höflichen Mail kundgetan. Das Buch für seinen Kunden habe ich ihm geschenkt. Schließlich will ich nicht dafür verantwortlich sein, dass die kurze Geschäftsbeziehung zur Autorin Ilka Sommer ihn in den finanziellen Ruin getrieben hat!
Fazit dieser Aktion: Er findet mich wahrscheinlich unmöglich, ich ihn, wir werden nie wieder ein Geschäft miteinander abschließen. So werden Selfpublisher und Buchhändler nicht zusammenfinden.